Die Autoren erörtern die Rechtsgrundlagen und den Inhalt der Gutachten, mit denen ein Wirtschaftstreuhänder einem Unternehmer attestiert, dass kein Reorganisationsverfahren beantragt werden muss, weil trotz Vorliegens der Kennzahlen gem § 22 Abs 1 Z 1 URG kein Reorganisationsbedarf besteht.