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Die Einbringung von Außenständen im Konkursverfahren von Personalbereitstellungsunternehmen

ZIK aktuellAxel ReckenzaunZIK 1999, 148 Heft 5 v. 25.10.1999

Die Abwicklung eines Konkursverfahrens betreffend ein Personalbereitstellungsunternehmen ist kompliziert. Nicht nur die branchenspezifischen Eigenheiten als solche bereiten Probleme, sondern auch die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften lassen viele Fragen offen. Im Mittelpunkt der folgenden Betrachtungen steht § 14 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG), eine Bestimmung, die in der insolvenzrechtlichen Praxis nur außerordentlich mühsam umgesetzt werden kann.

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