Ein Meinungsstreit um die korrekte Einordnung der Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 10 UstG ist vor dem Hintergrund der Novellierung des Umsatzsteuergesetzes unangebracht. Der vorliegende Beitrag widmet sich dem Erlass des BMF, der sich inhaltlich über OGH und Gesetzgeber hinwegsetzt und in der insolvenzrechtlichen Praxis unnötige Verwirrung verursacht.