Seit 1. 5. 1999 ist die Entlohnung im Insolvenzverfahren erstmals ausführlich geregelt. Die Praxis wird allerdings mit zahlreichen neuen und komplizierten Rechtsfragen konfrontiert. Dieser Aufsatz informiert daher in Grundzügen über die Entlohnung des Masseverwalters, die sowohl im Zentrum der Reform gestanden ist als auch praktisch die größte Bedeutung hat.