1. Einleitung
1.1. Der typische Inhalt des Konkursverfahrens - auch des Unternehmenskonkurses - ist das einer Generalexekution in ein zur Befriedigung der Gläubiger nur teilweise ausreichendes Vermögen. Der Umstand, daß es überhaupt zur Konkurseröffnung gekommen ist, stellt augenscheinlich auch die Fortführungstauglichkeit des von der Insolvenz betroffenen Unternehmens in Frage. Die Versilberung des Unternehmens ist der letzte Schritt im systemimmanenten Ausleseverfahren des Marktes. Die Aufgabe des Masseverwalters besteht dann darin, aus dem Verwertungserlös für eine möglichst hohe Befriedigung der auf die Konkursmasse verwiesenen Gläubiger zu sorgen1).