Das IRÄG 1997 bringt eine umfassende Änderung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen mit sich. Vor allem die zeitliche Neustrukturierung der Beendigungsmöglichkeiten der Arbeitsverhältnisse im Konkurs soll einen größeren Handlungsspielraum im Hinblick auf die jeweilige wirtschaftliche Situation des Unternehmens erlauben. In dieser Arbeit wird daher in erster Linie dargelegt, unter welchen Voraussetzungen in Zukunft eine begünstigte Lösung des Arbeitsverhältnisses gem § 25 KO möglich ist.