Die EO-Nov 19951)) bringt eine grundlegende Reform der Fahrnisexekution. Der Beitrag stellt die in die Exekutionsordnung neu eingefügten Bestimmungen der §§ 252a ff EO, die sich mit dem Auffinden und dem erstmaligen Zugriff auf das pfändbare Vermögen des Verpflichteten beschäftigen, vor.