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Das Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz – nationale Begleitmaßnahmen zum Digital Services Act

AufsätzeDr. Hannah GraflZIIR 2024, 130 Heft 2 v. 26.4.2024

Der Digital Services Act, die Verordnung 2022/2065/EU , gilt grundsätzlich seit dem 17. Februar 2024 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Zeitgleich tritt das Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz in Kraft. Dieses legt die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) als zuständige Behörde fest. Sie führt das unionsrechtlich vorgeprägte Verwaltungs(straf)verfahren. Bei Verwaltungsübertretungen drohen empfindliche Geldstrafen (bis zu 6% des weltweiten Jahresumsatzes).

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