Der Digital Services Act, die Verordnung 2022/2065/EU , gilt grundsätzlich seit dem 17. Februar 2024 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Zeitgleich tritt das Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz in Kraft. Dieses legt die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) als zuständige Behörde fest. Sie führt das unionsrechtlich vorgeprägte Verwaltungs(straf)verfahren. Bei Verwaltungsübertretungen drohen empfindliche Geldstrafen (bis zu 6% des weltweiten Jahresumsatzes).