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HG Wien: Meinungsäußerung im Zuge politischer Auseinandersetzungen

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtZIIR 2024, 110 Heft 1 v. 16.2.2024

Deskriptoren: Meinungsäußerungsfreiheit; Tatsachenkern; Werturteil; Ehrenbeleidigung; Gesamteindruck; Durchschnittsleser; Durchschnittshörer.

Normen: § 1330 Abs 1 ABGB, § 1330 Abs 2 ABGB, Art 10 EMRK

Ob durch eine Äußerung Tatsachen verbreitet werden oder eine wertende Meinungsäußerung vorliegt, richtet sich nach dem Gesamtzusammenhang und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck für den unbefangenen Durchschnittsadressaten.

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