Deskriptoren: Meinungsäußerungsfreiheit; Tatsachenkern; Werturteil; Ehrenbeleidigung; Gesamteindruck; Durchschnittsleser; Durchschnittshörer.
Normen: § 1330 Abs 1 ABGB, § 1330 Abs 2 ABGB, Art 10 EMRK
Ob durch eine Äußerung Tatsachen verbreitet werden oder eine wertende Meinungsäußerung vorliegt, richtet sich nach dem Gesamtzusammenhang und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck für den unbefangenen Durchschnittsadressaten.