OGH, 31.01.2023, 4 Ob 3/23d
Wegfall der Wiederholungsgefahr
Der Wegfall der Wiederholungsgefahr wird in der Regel nur dann angenommen, wenn der Verletzte einen Vergleich anbietet, der alles umfasst, was der Kläger durch ein stattgebendes Urteil bekommen würde, also auch eine Veröffentlichung im angemessenen Umfang.