Es stellt sich die in praxi oft vorkommende Situation dar: Jemand macht – ohne vorher von der abgebildeten Person eine Einwilligung einzuholen – ein Lichtbild von dieser. In diesem Kontext ergeben sich zahlreiche fundamentale Fragen zum Bildnisschutz im Spannungsfeld des Persönlichkeitsrechts und Datenschutzrechts. Zu welchen Ansprüchen kann ein solches Verhalten führen? Welchen Rechtsschutz bietet das geltende Recht? Ebendiese Fragen werden im folgenden Beitrag eingehend erörtert. Zudem werden in diesem Zusammenhang auftretende umstrittene Rechtsauffassungen aufgegriffen und Lösungsvorschläge geboten.