Die digitale Transformation führt zu neuartigen grundrechtlichen Herausforderungen. Da die EMRK ein „living instrument“ ist, lässt sich ihr immer wieder neues Leben einhauchen. Ein thesenartiger Streifzug legt anhand von Fallkonstellationen drei interagierende „Hotspots“ von Grundrechtsproblemen in der digitalen Welt frei. Er mündet in der abschließenden Frage, ob den Staat eine besondere Fürsorgepflicht für Menschen treffen könnte, die mit ihrer Privatsphäre sorglos umgehen. Wenn der Beitrag Anregungen zur Beantwortung dieser oder anderer skizzierter Fragen geben könnte, hätte er sein Ziel erreicht.