OGH, 23.09.2022, 4 Ob 68/22m
Werknutzungsrecht
Durch die Einräumung eines Werknutzungsrechts wird ein absolutes Recht begründet, dass vom Verwertungsrecht des Urhebers verschieden ist. Nach § 31 UrhG kann auch über erst zu schaffende Werke im Voraus gültig verfügt werden, diesfalls aber mit einem Kündigungsrecht nach fünf Jahren zugunsten des Urhebers.