OGH, 23.09.2022, 4 Ob 106/22z
Schadenersatz im UWG
§ 7 UWG normiert (auch) eine Schadenersatzhaftung im Zusammenhang mit der Behauptung oder Verbreitung nicht erweislich wahrer herabsetzender Tatsachen; dieser Anspruch ist als Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast ausgestaltet. Nach § 16 Abs 2 UWG gehört zum Umfang der Schadenersatzpflicht auch die Vergütung für erlittene Kränkungen und andere persönliche