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The Unknowable – Das urheberrechtliche Pastiche als unbekanntes Wesen

AufsätzeHon.-Prof. Dr. Clemens ThieleZIIR 2022, 265 Heft 3 v. 16.8.2022

Appropriation Art, Remix, Meme oder Mashup – diese Begriffe beschreiben Kunstformen und -techniken, die mehr oder weniger stark das Kopieren anderer Werke voraussetzen. Häufig führen solche Nutzungen zu (Rechts-)Streitigkeiten, denn der Urheber des kopierten Werkes kann grundsätzlich jede Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe seines Werkes verbieten. Die unionsweite Umsetzung von Art 17 Abs 7 lit b DSM-RL11Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG , ABl L 130/92. hat nunmehr sowohl in Österreich als auch in Deutschland den Begriff „Pastiche“ im Urheberrecht etabliert.22Art 5 Abs 3 lit k InfoSoc-RL enthält demgegenüber eine bloß fakultative Umsetzung für Nutzungen zum Zwecke von Karikaturen, Parodien oder Pastiches. Der österreichische Gesetzgeber hat davon keinen Gebrauch gemacht (vgl Handig, Parodien – „mag man eben“, FS Griss 2011, 283 [286 f]). Während § 51a dUrhG seit 07.06.2021 insoweit eine echte vergütungspflichtige Schrankenbestimmung vorsieht, regelt § 42f Abs 2 öUrhG seit 01.01.2022 diese „Wiederholungskunst“33Zum Begriffsverständnis gleich unten Pkt. 1.2. als Teil der Online-Plattformregulierung.44Zur Einordnung vor der Urh Nov 2021, BGBl I 244/2021, instruktiv statt vieler Haybäck, Bedeutung und Grenzen der freien Bearbeitung nach § 5 Abs 2 UrhG, wbl 2010, 549 ff. Ein kürzlich bestätigtes Urteil55LG Berlin 02.11.2021, 15 O 551/19 (The Unknowable I), GRUR-RR 2022, 216 (Pötzlberger) = GRUR 2022, 760. gibt Anlass, sich mit dem Meinungsstand „hüben wie drüben“ auseinanderzusetzen und erste Diskussionspunkte festzumachen.

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