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Die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften – Aufgaben, Befugnisse und deren Grenzen

AufsätzeDr. Stephan BriemZIIR 2022, 259 Heft 3 v. 16.8.2022

Mit Inkrafttreten des VerwGesG 2006 wurde die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften („Aufsichtsbehörde“) als Teil der dem Bundeskanzleramt unterstehenden KommAustria eingerichtet. Seit dem Jahr 2010 ist sie eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Justiz. Primäre Aufgabe der Aufsichtsbehörde ist die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des VerwGesG durch die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, die in Österreich traditionell als Verwertungsgesellschaften bezeichnet werden.11Unabhängige Verwertungseinrichtungen, die auf Gewinn gerichtet sind, gibt es in Österreich derzeit nicht. Daneben hat die Aufsichtsbehörde auch noch eine Mediationskompetenz, wenn sie bei Streitigkeiten zwischen Verwertungsgesellschaften einerseits und anderen Verwertungsgesellschaften, Nutzerorganisationen, Nutzern, Bezugsberechtigten oder Rechteinhabern andererseits, um Vermittlung ersucht wird.22§ 64 VerwGesG.

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