Appropriation Art, Remix, Meme oder Mashup – diese Begriffe beschreiben Kunstformen und -techniken, die mehr oder weniger stark das Kopieren anderer Werke voraussetzen. Häufig führen solche Nutzungen zu (Rechts-)Streitigkeiten, denn der Urheber des kopierten Werkes kann grundsätzlich jede Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe seines Werkes verbieten. Die unionsweite Umsetzung von Art 17 Abs 7 lit b DSM-RL1 hat nunmehr sowohl in Österreich als auch in Deutschland den Begriff „Pastiche“ im Urheberrecht etabliert.2 Während § 51a dUrhG seit 07.06.2021 insoweit eine echte vergütungspflichtige Schrankenbestimmung vorsieht, regelt § 42f Abs 2 öUrhG seit 01.01.2022 diese „Wiederholungskunst“3 als Teil der Online-Plattformregulierung.4 Ein kürzlich bestätigtes Urteil5 gibt Anlass, sich mit dem Meinungsstand „hüben wie drüben“ auseinanderzusetzen und erste Diskussionspunkte festzumachen.