BVwG, 01.12.2021, W256 2235360-1
Bild- und Videomaterial auf sozialem Netzwerk
Das identifizierende Zurverfügungstellen von Bild- und Videomaterial von Polizeibeamten bei einer Amtshandlung auf sozialen Netzwerken durch Dritte, verletzt deren Recht auf Geheimhaltung.