EuGH, 25.11.2021, C-102/20
Inbox-Werbung bedarf der Zustimmung
Wenn in der E-Mail-Inbox Werbenachrichten in der Form eingeblendet werden, die einer Email ähnlich sind, stellt das eine elektronische Nachricht zu Werbezwecken iSd ePrivacy-RL (TKG) dar. Solche Werbemaßnahmen bedürfen idR der vorherigen Einwilligung (s § 174 TKG).