BVerwG, 16.09.2020, 6 C 10.19
Auskunftsrecht des Insolvenzverwalters
Dem Insolvenzverwalter steht kein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch gegen den Insolvenzschuldner in Bezug auf sein Steuerkonto zu, weil ein solcher nur jenen betroffenen Personen zukommt, die durch die jeweiligen personenbezogenen Daten identifiziert werden oder identifizierbar sind.