OLG, 09.09.2020, 6 U 38/19
Kennzeichnung von Werbung durch Influencer „Tap Tags“
Influencer haben die Werbung für andere Unternehmen als solche auch entsprechend zu kennzeichnen, insb durch sog Tap Tags (= anklickbare „Schilder“, die erst erkennbar werden, wenn das Bild einmal angeklickt ist).