Ziel dieses Beitrags ist es, einen Überblick über jene Rechtsfragen zu geben, die mit dem Betrieb und mit der sonstigen Nutzung einer Community einhergehen. Die rechtliche Einordnung von User Generated Content spielt sich regelmäßig im Spannungsfeld mehrerer Gesetzesmaterien ab, die allesamt Grundrechte schützen: Die Privatsphäre, das geistige Eigentum, die Forschungs- und die Meinungsfreiheit. Die Community soll, als immaterielle Werte schaffendes, Meinungen formulierendes, und dadurch Rechte und Pflichten auslösendes Gebilde, im digitalen Rechtsraum verortet werden.