Zur Bekämpfung der Corona-Krise stellt das Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung in bestimmten Bereichen nichts Außergewöhnliches für die Bevölkerung mehr dar. Umstritten war lange, ob auch Gesichtsvisiere den in der COVID-19-Lockerungsverordnung1 primären Fremdschutz gewährleisten.2 Die 4. COVID-19-MV-Novelle3 schaffte Klarheit darüber, ob auch das Tragen von Gesichtsvisiere („Face Shields“) erlaubt ist.4