Art 5 RL 2001/29/EG , § 42b UrhG
Speichermedienvergütung, Cloud Computing, Angemessene Vergütung
Mit dem gegenständlichen Vorabentscheidungsersuchen des OLG Wien vom 07.09.2020, 33 R 50/20W, wird der Gerichtshof um Auslegung der RL 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, im Zusammenhang mit der Frage, ob die Speichermedienvergütung auch bei Bereithalten von Speicherplatz in einer „cloud“ zu leisten ist, ersucht.