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OGH: Rufschädigung in einer Gemeinderatsdebatte als hoheitliches Handeln

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtClemens ThieleZIIR 2020, 459 Heft 4 v. 1.11.2020

Deskriptoren: Beleidigung; Aussage, kreditschädigende; Gemeinderatssitzung; Debatte, öffentliche; Amtshaftung; Rechtswegunzulässigkeit; Querulant.

Normen: § 43 ABGB, § 1330 ABGB, § 9 Abs 5 AHG

Eine Tätigkeit im Sinne des § 1 AHG liegt dann vor, wenn das faktische Handeln im Dienste der Erreichung der eigentlichen hoheitlichen Zielsetzung steht und einen hinreichend engen inneren und äußeren Zusammenhang mit hoheitlichen Aufgaben aufweist.

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