BGH, 27.08.2020, III ZB 30/20
Zugriff der Erben auf Benutzerkonto
Erben eines Netzwerkteilnehmers ist nicht nur Zugang zu den im Benutzerkonto vorgehaltenen Kommunikationsinhalten zu gewähren, sondern darüber hinaus auch die Möglichkeit einzuräumen, vom Benutzerkonto selbst und dessen Inhalt auf dieselbe Art und Weise Kenntnis nehmen zu können, wie es der ursprüngliche Kontoberechtigte konnte.