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EuGH Urteil 2.7.2020, C-684/19 – Markennutzung im Internet

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2020/72ZIIR 2020, 391 Heft 4 v. 1.11.2020

EuGH, 02.07.2020, C-684/19
Markennutzung im Internet

Ein „Benutzen“ einer Marke iSv Art 5 Abs 1 Marken-RL setzt ein aktives Verhalten und eine unmittelbare oder mittelbare Herrschaft über die Benutzungshandlung voraus (eing in der Judikatur-Rubrik „Lauterkeits- und Immaterialgüterrecht“).

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