EuGH, 02.07.2020, C-684/19
Markennutzung im Internet
Ein „Benutzen“ einer Marke iSv Art 5 Abs 1 Marken-RL setzt ein aktives Verhalten und eine unmittelbare oder mittelbare Herrschaft über die Benutzungshandlung voraus (eing in der Judikatur-Rubrik „Lauterkeits- und Immaterialgüterrecht“).