DSB, DSB-D130.073/0008-DSB/2019
(rk) – Double-Opt-In-Verfahren
Wird ein Online-Dienst, bei dem sich der Nutzer zunächst mit einer E-Mail-Adresse anmeldet, genutzt (hier: Zusendung von Emails), ist es erforderlich, dass der Nutzer seine Anmeldung noch einmal bestätigt (zB durch Bestätigung eines Aktivierungslinks), weil nur so eine DSGVO-konforme Einwilligung (Double-Opt-In) erreicht wird.