Das erste Opfer der Krise sind die Grundrechte. Seit Inkrafttreten der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1 und anderer COVID-19-Schutzvorschriften mit 16. März 2020 sind die Versammlungs-, Demonstrations-, Bewegungs-, Eigentums-, Erwerbs-, Kunst- und andere grundrechtliche Freiheiten beschränkt. Der Höhepunkt der Krise wird bald überschritten sein, was bleibt, ist eine „neue Normalität“. Ein Teil dieser soll ein Trade-Off sein: Sicherheit, Gesundheit und sogar Menschenleben zu retten gegen den Datenschutz und ein Stück Privatsphäre. „Tracking-Apps“,2 also auf Smartphones installierte Software, soll es ermöglichen Corona-Infizierte aufzuspüren, zu benachrichtigen und Kontaktpersonen nach sofortigen Tests zu isolieren. Der folgende Beitrag erläutert pars pro toto anhand der von der Österreichischen Bundesregierung massiv empfohlenen „Stopp Corona“ App des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) die möglichen Risiken und Nebenwirkungen aus datenschutzrechtlicher Perspektive.