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Stopp Corona – Thesen und Antithesen zum Einsatz von Tracking-Apps in der Coronakrise

AufsätzeClemens ThieleZIIR 2020, 152 Heft 2 v. 1.5.2020

Das erste Opfer der Krise sind die Grundrechte. Seit Inkrafttreten der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11BGBl II 96/2020. und anderer COVID-19-Schutzvorschriften mit 16. März 2020 sind die Versammlungs-, Demonstrations-, Bewegungs-, Eigentums-, Erwerbs-, Kunst- und andere grundrechtliche Freiheiten beschränkt. Der Höhepunkt der Krise wird bald überschritten sein, was bleibt, ist eine „neue Normalität“. Ein Teil dieser soll ein Trade-Off sein: Sicherheit, Gesundheit und sogar Menschenleben zu retten gegen den Datenschutz und ein Stück Privatsphäre. „Tracking-Apps“,22Das Wort Tracker stammt aus dem Englischen. Das Zeitwort „to track“ bedeutet übersetzt „jemanden verfolgen“, „jemanden beobachten“ oder „jemanden aufspüren“. also auf Smartphones installierte Software, soll es ermöglichen Corona-Infizierte aufzuspüren, zu benachrichtigen und Kontaktpersonen nach sofortigen Tests zu isolieren. Der folgende Beitrag erläutert pars pro toto anhand der von der Österreichischen Bundesregierung massiv empfohlenen „Stopp Corona“ App des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) die möglichen Risiken und Nebenwirkungen aus datenschutzrechtlicher Perspektive.

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