MRK: Art 10 Abs 1 (Meinungsäußerungsfreiheit; Rundfunkfreiheit; ORF; Sendungsgestaltung; Einflussnahme auf Inhalt der Berichterstattung durch leitende Mitarbeiter; Berichterstattung über Attentäter von Oslo; Empfehlung einer vorsichtigen Formulierung)
Art 10 Abs 2 (ebenso; Unterwerfung unter bestimmte, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen; Voraussetzungen)