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VwGH 25. 7. 2013, 2010/07/0204 (Wasserrecht)

VwGHWasserrechtZfV 2014/179ZfV 2014, 135 Heft 1 v. 11.3.2014

WRG 1959: § 84 (Rückstandsausweis)

§ 85 Abs 1 (Aufsicht über Wassergenossenschaften obliegt der zuständigen Wasserrechtsbehörde)

§ 117 Abs 1 (Wasserrechtsbehörde entscheidet über die Pflicht zur Leistung von Entschädigungen, Ersät-

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