AVG: § 13 Abs 7 (Anbringen können in jeder Lage des Verfahrens zurückgezogen werden; hier: Zurückziehung einer Berufung; falsche Faxnummer)
VwGH 25. 7. 2013, 2013/07/0106
1. a) Dem Bf wurde ein näher bezeichnetes unbegrenztes Geh-, Fahr- und Viehtriebsrecht über Grundstücke der mitbeteiligten Parteien eingeräumt, wobei die Entscheidung über die Entschädigung der AgrarbezirksBeh B (ABB) vorbehalten blieb. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtete die ABB den Bf mit B vom 13. 11. 2012 zur Zahlung eines einmaligen Entschädigungsbetrages an die Bf in der Höhe von € 110.