VStG: § 19 (Strafbemessung; die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand; Milderungsgrund nur in besonderen Fällen)
§ 20 (außerordentliche Milderung; ebenso)
StVO: § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest; Verweigerung; hinreichender Verdacht des Lenkens eines Kfz in alkoholbeeinträchtigten Zustand; Zurechnungsfähigkeit aufgrund situationsbezogenen Verhaltens)