VStG: § 65 (Berufungskosten, keine Kostentragung durch Berufungswerber; Voraussetzungen; Entfall von zwei Tatvorwürfen)
VwGH 28. 6. 2013, 2011/02/0002
§ 65 VStG hat dann Platz zu greifen, wenn infolge einer Berufung eine Strafe herabgesetzt, in eine mildere Strafart umgewandelt oder, bei aufrechterhaltenem Schuldspruch, ganz nachgesehen wird, aber auch dann, wenn infolge einer Berufung ein Teil eines strafbaren Tatbestandes aus dem Spruch ausgeschieden wird (VwGH 26. 1. 2001, 98/02/0277 = ZfVB 2002/547,566).