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VwGH 17. 6. 2013, 2010/11/0079 (Verwaltungsstrafrecht)

VwGHVerwaltungsstrafrechtZfV 2014/149ZfV 2014, 125 Heft 1 v. 11.3.2014

Krankenanstalten-AZG: § 12 Abs 1 Z 1 (Strafbestimmung; Dienstgeber und deren Bevollmächtigte, die Dienstnehmer über die Grenzen gemäß §§ 3 oder 4 hinaus beschäftigen, sind zu bestrafen; Begriff

Seite 125


"Dienstgeber"; hier: ausführliche Erläuterungen, weshalb die Medizinische Universität Wien und nicht der Rechtsträger der Krankenanstalt Dienstgeber iSd § 12 Abs 1 ist)

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