VwGG: § 31 Abs 1 Z 5 (Befangenheit, sonstige wichtige Gründe, die geeignet sind, volle Unbefangenheit in Zweifel zu setzen; Versagung der Verfahrenshilfe; keine erkennbare Willkür)
VwGH 27. 2. 2013, 2013/01/0008
Das Vorbringen des Antragstellers rechtfertigt nicht, eine Befangenheit des Hofrates des VwGH Dr. F gem § 31 Abs 1 Z 5 VwGG als begründet anzusehen.