StbG 1985: § 10 Abs 1 Z 1 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet seit mindestens 10 Jahren)
FPG 2005: § 29 (Fremde mit Lichtbildausweis gemäß § 95; kein Visumerfordernis zum Aufenthalt im Bundesgebiet und zur Wiedereinreise während der Gültigkeitsdauer dieses Lichtbildausweises)