ASVG: § 4 Abs 2 (Dienstnehmereigenschaft; Verhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Abgrenzung zum Werkvertrag; nebenberuflich tätige Krankenpflegerinnen; Unerheblichkeit der Möglichkeit zur sanktionslosen Ablehnung der Erbringung einzelner Leistungen; Zerlegung laufend zu erbringender Dienstleistungen in zeitliche Abschnitte; Abgrenzung zum freien Dienstvertrag; Nichteinbindung in eine Betriebsorganisation; Kontrollmöglichkeit über Pflegedokumentation und Arbeitsbögen; Überwiegen der Merkmale einer abhängigen Beschäftigung; Begründung einer Arbeitspflicht durch Übernahme einer konkreten Arbeitsverpflichtung)