ASVG: § 4 Abs 2 (Begriff Dienstnehmer; Verhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Abgrenzung zum Werkvertrag; Fitnesstrainer; kein generelles Vertretungsrecht; kein sanktionsloses Ablehnungsrecht im engeren Sinn)
§ 4 Abs 4 (freier Dienstvertrag; Einbindung in eine betriebliche Organisation; keine außergewöhnlichen unternehmerähnlichen Dispositionsmöglichkeiten; Überwiegen der Merkmale persönlicher Abhängigkeit)