BSVG: § 2 Abs 1 Z 1 (Pflichtversicherung in der Krankenversicherung und in der Pensionsversicherung; land(forst)wirtschaftliches Nebengewerbe; Vermieten und Einstellen von Reittieren; Verwendung von Heu und Stroh aus eigener Urproduktion)
§ 23 Abs 1 Z 1 (Beitragsgrundlage für Pflichtversicherte bei Betrieben, für die ein steuerlicher Einheitswert festgestellt ist)