Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz ist nun eingeführt. Das B-VG wurde durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 grundlegend geändert, neue Gesetze wie das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz wurden eingeführt und eine Vielzahl von weiteren Verfahrensgesetzen und Materiengesetzen wurde angepasst. Landes- und Bundesverwaltungsgerichte wurden neu geschaffen, Sonderbehörden abgeschafft und der VwGH in eine Revisionsinstanz umgewandelt. Mit Fug kann von einer Jahrhundertreform der "öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit" gesprochen werden, nicht nur der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sondern auch der Finanzgerichtsbarkeit.