Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurde der administrative Instanzenzug grundsätzlich abgeschafft und die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt. Damit geht die wohl bedeutendste Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit seit ihrer Einführung und der damit verbundenen Gesetzesvollziehung einher. Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 ist nun auch Gegenstand zahlreicher Kommentare. Viele Kommentare beschäftigen sich jedoch ausschließlich bzw überwiegend mit dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren erster Instanz, also mit dem Verfahrensrecht vor dem Bundes- bzw Landesverwaltungsgericht. Wenige jedoch setzen sich mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 auseinander.