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VwGH 24. 7. 2013, 2010/11/0119 (Gesundheitswesen)

VwGHGesundheitswesenZfV 2014/63ZfV 2014, 80 Heft 1 v. 11.3.2014

ImpfschadenG idF BGBl I 2010/4: § 1 Z 1 (Entschädigung für Schäden, die durch Pockenschutzimpfung verursacht worden sind)

§ 3 Abs 3 (bei Beurteilung des Entschädigungsanspruches ist § 2 HeeresversorgungsG sinngemäß anzuwenden)

HeeresversorgungsG idF BGBl 1993/110: § 2 Abs 1 (Gesundheitsschädigung; dies muss zumindest mit Wahrscheinlichkeit auf das schädigende Ereignis ursächlich zurückzuführen sein; hier: Kausalitätswahrscheinlichkeit liegt nicht vor)

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