FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel)
§ 66 Abs 2 (Ausweisung; Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; mangelnde Berücksichtigung eines Aufenthalts in Österreich von über 30 Jahren)
VwGH 21. 3. 2013, 2011/23/0482