Stmk BauG: § 4 Z 29 (Gebäude, Begriff; überdeckte, allseits oder überwiegend umschlossenes Bauwerk, vom Menschen betretbar; Container erfüllen die Definition; überdachtes Lager, an drei Seiten offen, kein Gebäude)
VwGH 16. 5. 2013, 2013/06/0007
1. Die Auffassung der belBeh, dass das überdachte Lager für sich kein Gebäude iSd § 4 Z 29 Stmk BauG darstellt, ist grundsätzlich zutreffend. Die Gebäudedefinition im § 4 Z 29 leg cit stellt nämlich darauf ab, dass ein Gebäude allseits oder überwiegend umschlossen ist. Das im vorliegenden Fall zu beurteilende Lager weist lediglich an der Grundstückgrenze zum Bf eine Stahlbetonwand (Feuermauer) auf, die restlichen drei Seitenflächen sind offen. Es kann somit nicht als überwiegend umschlossen beurteilt werden. Mangels Vorliegens eines Gebäudes wäre eine Verletzung der Abstandvorschriften des § 13 Stmk BauG allein durch das offene Lager zu verneinen.