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VwGH 26. 4. 2013, 2012/11/0001 (Zivil- und Strafrechtswesen)

VwGHZivil- und StrafrechtswesenZfV 2013/1586ZfV 2013, 1037 Heft 6 v. 6.1.2014

VerbrechensopferG idF BGBl I 2010/4: § 1 Abs 1 Z 1 (Kreis der Anspruchsberechtigten; Anspruch haben österreichische Staatsbürger, wenn mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sie durch eine mit einer mehr als 6-monatigen Freiheitsstrafe bedrohte, rechtswidrige und vorsätzliche Handlung eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben und ihnen dadurch Heilungskosten erwachsen sind oder ihre Erwerbstätigkeit gemindert ist; eine ausreichende Wahrscheinlichkeit ist erst gegeben, wenn erheblich mehr für als gegen das Vorliegen einer Vorsatztat spricht; hier: keine nachvollziehbaren Anhaltspunkte für Fremdverschulden)

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