ABGB: § 879 Abs 3 (Allgemeine Geschäftsbedingungen; Nichtigkeit von nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlegenden Bestimmungen; rechtswidriger Ausschluss der Haftung für Personenschäden bei leichter Fahrlässigkeit)
ABGB: § 879 Abs 3 (Allgemeine Geschäftsbedingungen; Nichtigkeit von nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlegenden Bestimmungen; rechtswidriger Ausschluss der Haftung für Personenschäden bei leichter Fahrlässigkeit)