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VwGH 26. 4. 2013, 2013/07/0009 (Wasserrecht)

VwGHWasserrechtZfV 2013/1580ZfV 2013, 1033 Heft 6 v. 6.1.2014

WRG 1959: § 102 Abs 1 lit b (wasserrechtliches Bewilligungsverfahren; Parteien sind ua diejenigen, die zu einer Leistung, Duldung oder Unterlassung verpflichtet werden sollen oder deren Rechte sonst berührt werden; keine Garantie für den Nichteintritt unvorhergesehener Umstände; hier: befürchtete Infektionsgefahr der Fische in der Teichwirtschaft)

VwGH 26. 4. 2013, 2013/07/0009

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