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VwGH 21. 3. 2013, 2011/06/0118 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2013/1567ZfV 2013, 1026 Heft 6 v. 6.1.2014

AVG: § 66 Abs 4 (Berufung, Sachentscheidung; B tritt an die Stelle des erstinstanzlichen B; keine Berufung gegen den erstinstanzlichen B, auch nicht durch übergangene Partei; Bekämpfung nur des letzten BerufungsB; Frage der Parteistellung einer übergangenen Partei kann nicht durch eine Entscheidung über die Berufung der Partei erfolgen, wenn bereits eine Berufungsentscheidung ergangen ist; Zurückweisung einer gegen den erstinstanzlichen B erhobenen Berufung)

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